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Flexiblere Arbeitszeiten für Treuhandunternehmen und Steuerberatungen ab 1. Juli 2023


Ab 1. Juli 2023 erhalten Unternehmen in den Bereichen Wirtschafts­prü­fung, Treuhand und Steuerberatung die Möglichkeit, Mitarbeitende, die eine Vor­gesetztenfunktion innehaben oder als Fachspezialist tätig sind, nach einem bestimmten Jahresarbeitszeitmodell zu beschäftigen. Dies muss aber individuell mit jedem Mitarbeitenden vereinbart werden.

Dieses Jahresarbeitszeitmodell hat zur Folge, dass die allgemeinen Regeln zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und Überzeitarbeit nicht zur Anwendung kommen und es für die Arbeitnehmenden, die darunter­fallen, unter anderem möglich ist, entgegen dem allgemeinen Sonntags­arbeits­verbot an bis zu 9 Sonntagen pro Jahr bewilligungsfrei 5 Stunden zu ar­beiten. Die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmenden zu erfassen, bleibt hingegen unverändert.





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