NEWSLETTER – FIXFERTIG
Lesbar, verständlich, einfach
Der infovox-Newsletter ist ein fertig geschriebener Newsletter, der das Wichtigste aus den Bereichen Wirtschaft, Steuern und Recht enthält. Die Texte sind sorgfältig recherchiert und leicht verständlich aufbereitet. Die aktuellsten Gerichtsurteile erhalten Sie zusammengefasst und einfach geschrieben.
Für Ihre Kundinnen und Kunden. Einfach und klar.
SO SIEHT'S AUS
Flexibel einsetzbar, aktuell und leichtverständlich
MIND. 4 A4-SEITEN LANG
Kurztexte zu steuerlichen und rechtlichen Aktualitäten
IM PRAKTISCHEN WORD FORMAT
für flexibles Einsetzen in allen Medien
ERSCHEINT AM 25. DES VORMONATS
Damit Sie genügend Zeit für die Vorbereitung haben
GIBT ES ALTERNATIVEN?
Selbstverständlich können Sie Ihre Newsletter selber erstellen. Dies bedeutet zeitaufwändiges Recherchieren und Verfassen der Texte. Zeit, die Sie besser für Ihre Kernkompetenzen einsetzen. Deshalb: Investieren Sie Ihre Zeit in gewinnbringende Beratung und überlassen Sie uns Ihre Newsletter.
Bei Fragen oder für mehr Informationen können Sie sich gerne jederzeit melden.
UNSER BONUS-GESCHENK FÜR SIE:
Alle Newsletter der letzten zwölf Monate kostenlos zum Downloaden
5 Newsletter-Vorlagen im praktischen Word-Format
50% Rabatt auf alle PowerPoint-Vorlagen
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+41 79 744 2003
IHRE KUNDEN SIND LAIEN
Sie möchten schnell und kurz informiert werden.
Als Fachperson sind Sie die wichtige Kontaktstelle für mehr Auskünfte.
SO LIEBER NICHT
Der Anspruch auf Information nach Art. 696 Abs. 1 OR umfasst den Revisions- und Geschäftsbericht, d.h. die Jahresrechnung, die sich aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang zusammensetzt (Art. 958 Abs. 2 OR). Jeder Aktionär hat das Recht darauf, eine Ausfertigung dieser Unterlagen zu verlangen (Art. 696 Abs. 1 OR). Neu hält Art. 699a revOR dieses Recht mit gewissen Abweichungen fest. So wird namentlich verlangt, dass die Unterlagen primär elektronisch zugänglich gemacht werden (Art. 699a Abs. 1 revOR).
Nach geltendem Recht können Gesellschafter nichtkotierter Unternehmen ihren Informationsanspruch im Rahmen von Art. 697 OR nur in der Generalversammlung geltend machen. Neu sollen jedoch Aktionäre, die über eine gewisse Beteiligung verfügen, vom Verwaltungsrat schriftlich Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen können (Art. 697 Abs. 2 revOR). Zusätzlich wird eine Frist von vier Monaten zur Auskunftserteilung statuiert (Art. 697 Abs. 3 revOR).
LIEBER SO
Aktionäre mit neuen Informationsrechten ausserhalb der GV
Im neuen Aktienrecht können Aktionäre von privaten Gesellschaften, die mindestens über 10% des Aktienkapitals oder der Stimmrechte verfügen, vom Verwaltungsrat jederzeit und nicht nur an der Generalversammlung Auskunft verlangen. Der Verwaltungsrat muss die Fragen innerhalb von vier Monaten beantworten.
Neu können Aktionäre, die mindestens über 5% des Aktienkapitals oder der Stimmen verfügen, auch ohne Ermächtigung der Generalversammlung Einsicht in die Geschäftsbücher und Korrespondenzen nehmen.
WAS UNSERE KUNDEN SAGEN
Fachtexte haben oft den Mangel, dass sie ein Thema endlos und mit vielen Verweisen behandeln. Die infovox News dagegen liefern komprimierte Informationen in leicht verdaulichen und verständlichen «Häppchen».
Karin Müller
Med-Finanz GmbH
Wir sparen soviel Zeit mit infovox für unsere Kundenkommunikation und nutzen die News auf allen Kanälen.
Eine super Dienstleistung!
Oskar Freimann
Wagner & Partner AG
Die InfoVox News nutzen mir, meinen Mitarbeiterinnen und begeistern unsere Kunden. Sie sind kurz, knackig und fassen das Wichtigste zusammen.
Brigitte Kaiser
Kaiser Buchhaltungen GmbH