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Fünf spannende und unterhaltsame Gerichtsurteile rund um Steuern und Wirtschaft

Aktualisiert: 18. Feb.



Immer wieder stossen wir auf Gerichtsurteile, die uns erstaunen – sei es weil sie absurd sind, lehrreiche Einblicke bieten oder mit unerwarteten Wendungen überraschen.

Hier finden Sie eine spannende Auswahl. Viel Vergnügen beim Lesen!



Die Schwester gilt selbstverständlich nicht als Ehefrau

 

Eine Beschwerdeführerin wandte sich mit einer ungewöhnlichen Idee an das Bundesgericht: Nach dem Tod ihres kinderlosen Bruders fiel das gesamte Vermögen an sie. Sie wehrte sich jedoch gegen die Erbschaftssteuer, die nach dem Steuersatz für Geschwister berechnet wurde. Ihr Argument: Die Beziehung zu ihrem Bruder sei qualitativ mit einer Ehe vergleichbar, weshalb die Erbschaft steuerfrei an sie übergehen solle. Das Bundesgericht dürfte bei dieser Argumentation wohl die Stirn gerunzelt haben – und wies die Beschwerde schliesslich ab. (Quelle: BGE 9C_388/2024 vom 18.9.2024)



Covid-Kreditformular falsch ausgefüllt gilt nicht als Urkundenfälschung

 

Wenn jemand einen Covid-19-Kredit beantragt und das Geld anders verwendet als vorgesehen, ist das nicht automatisch Urkundenfälschung. Auch die Angabe, dass ein Unternehmen wegen der Pandemie wirtschaftlich stark betroffen sei, obwohl es das nicht ist, gilt nicht automatisch als Fälschung.

Das Kreditformular zählt zwar als Urkunde, aber in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit hat es keine erhöhte Glaubwürdigkeit.

Ein Betrug liegt nur dann vor, wenn bewusst falsche Angaben gemacht wurden und das Unternehmen tatsächlich gar nicht oder kaum von der Pandemie betroffen war.

Wenn jemand das Kreditgeld kurzfristig in Aktien investiert, widerspricht das zwar dem eigentlichen Zweck des Kredits, gilt aber nicht automatisch als Betrug. (Quelle: BGE 6B_262/2024 vom 27.11.2024)



Das Steueramt Kanton Bern kassiert eine Ohrfeige des Bundesgerichts

 

Mit ungewöhnlich deutlichen Worten hat das Bundesgericht sämtliche Entscheide der Unter- und Vorinstanzen aufgehoben und das Steueramt des Kantons Bern scharf kritisiert.

Der Fall betraf die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer eines Ehepaars, die von der Behörde durch Ermessensveranlagungen festgesetzt wurden.

Dabei erhöhte das Steueramt jedes Jahr ohne Begründung die Steuerfaktoren, um das Ehepaar für ihre fehlende Mitwirkung zu bestrafen – obwohl das Paar bereits eine Busse erhalten hatte und es Anzeichen gab, dass ihre wirtschaftliche Lage sich verschlechtert hatte.

Das Bundesgericht sprach von „gravierenden verfahrensrechtlichen Fehlern“, „qualifizierter inhaltlicher Unrichtigkeit“, einem „groben Widerspruch zur gesetzlichen Ordnung“ und einem „Kollisionskurs mit mehreren grund- und menschenrechtlichen Prinzipien“. Die Richter bezeichneten das Vorgehen der Behörde als „schwere Rechtsverletzung“.

Alle Beschwerden des Ehepaars wurden gutgeheissen, und die Veranlagungen für ungültig erklärt. (Quelle: BGE 9C_673/2023 vom 19.8.24)



Der Bonus darf ungerecht verteilt werden

 

Das Bundesgericht hatte sich mit der Klage eines Arbeitnehmers zu beschäftigen, der sich bei der Bonus-Verteilung nicht gerecht behandelt gefühlt hatte. Vier seiner hierarchisch gleichgestellten Kollegen erhielten trotz Nichterfüllung der Bedin­gungen einen Bonus, er nicht. Er klagte auf Gleichbehandlung.

Es müsse eine klare persönlichkeitsverletzende Schlechterstellung sein, damit die Verweigerung des Bonus als willkürliche Diskriminierung gelte, meinte das Bundesgericht. Die Verbesserung der Bedingungen für eine Gruppe von Mitarbeitenden bedeutet nicht zwangsläufig eine abwertende Geringschätzung gegenüber anderen Mitarbeitenden. Somit ist die Besserstellung eines einzelnen Arbeitnehmers oder einer Minderheit und die Benachteiligung von grösseren Gruppen oder gar ganzen Mitarbeiter­ka­te­gorien nicht zu beanstanden.

Das Bundesgericht stellt somit den Grundsatz der Vertragsfreiheit über das Gleichbehand­lungs­gebot. (Quelle: BGE 4A_239/2021 vom 16.12.2022)



🙂 Im Gefängnis bezahlt man keine TV- und Radio-Haushaltabgabe


Das Bundesgericht befreite einen Gefängnisinsassen von der Haushaltabgabe, da er als Bewohner eines Kollektivhaushalts keine individuellen TV- und Radiogebühren bezahlen muss. (Quelle: BGE A-3320/2024 vom 20.1.2025)

 


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