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Gerichtsurteile, die einen Staunen lassen

  • 26. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Jan.



Manche Gerichtsurteile sind nicht nur wichtig, sondern auch überraschend. Aus der Flut der tätglich gefällten Urteile haben wir einige für Sie ausgesucht und leicht verständlich formuliert. Unsere Kompetenz.


Viel Vergnügen beim Lesen!


Privater Autoverkauf wird zur MwSt.-pflichtigen Händlertätigkeit

 

Das Bundesgericht musste entscheiden, ob eine Privatperson durch den Kauf und Verkauf von Luxusautos mehrwertsteuerpflichtig wurde. Da die Fahrzeuge jeweils nur sehr kurz gehalten wurden, zahlreiche An- und Verkäufe stattfanden und die Umsätze mit rund CHF 1,5 Mio. deutlich über den privaten Bedarf hinausgingen, wertete das Gericht das Vorgehen als planmässige Händlertätigkeit. Zudem trat der Betroffene wie ein Händler auf und hätte ohne Besteuerung einen unfairen Wettbewerbsvorteil gehabt. Deshalb wurde er als mehrwertsteuerpflichtig eingestuft, und seine Beschwerde wurde abgewiesen. (Quelle: BGE A-3867/2025 vom 24.11.25)



Steuerstreit um Hengst-Zuchtrechte

 

Die Schweizer Firma A AG kaufte Zuchtrechte an ausländischen Hengsten von ausländischen Verkäufern und verkaufte diese Rechte anschliessend an andere ausländische Käufer weiter.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung vertrat die Meinung, dass es sich dabei um den Bezug von Dienstleistungen handelt, die der Bezugssteuer unterliegen.

Die A AG widersprach. Sie argumentierte,

  • sie handle nur als Vermittlerin,

  • es gehe um eine Lieferung und nicht um eine Dienstleistung,

  • oder die Rechte seien steuerbefreite Finanzinstrumente.

Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesgericht folgten jedoch der Steuerverwaltung und bestätigten: Die Zuchtrechte gelten als Dienstleistung und unterliegen der Bezugssteuer. (Quelle: BGE 9C_370/2025 vom 17.11.2025)



Erbschaft, DNA und Kirchenrecht: Wenn das Steueramt Verwandtschaft prüfen muss


Ein Mann erbte CHF 1,9 Mio. und wollte dank angeblicher Verwandtschaft weniger Erbschaftssteuer zahlen. Sein Problem: Sein Vater war ein katholischer Pfarrer und er war rechtlich nie als Sohn anerkannt worden. Das Bundesgericht stellte klar, dass ohne formell anerkannte Verwandtschaft der volle Steuersatz gilt. Es rügte aber, dass die Steuerbehörden eine mögliche biologische Verwandtschaft (inkl. DNA-Gutachten) komplett ignoriert hatten. Fazit: Noch kein Steuersieg, aber eine zweite Runde, diesmal mit Genetik statt Kirchenrecht. (Quelle: BGE 9C_113/2025 vom 27.10.2025)



Kundenpflege mit Gewehr: kein abzugsfähiger Aufwand

 

Eine Genfer Vermögensverwaltungsgesellschaft wollte ihre im Ausland veranstalteten Jagdausflüge offenbar nicht nur als Trophäen, sondern auch als Geschäftsaufwand verbuchen.

Die Steuerbehörden sahen das weniger sportlich und rechneten die Jagdkosten dem steuerbaren Gewinn hinzu – inklusive Busse wegen Steuerhinterziehung. Vor Bundesgericht konnte die Gesellschaft nicht überzeugend erklären, warum diese Jagden geschäftsmässig begründet sein sollten (offenbar reicht „Kundenbeziehung auf die Pirsch geführt“ nicht).

Ergebnis: Die Beschwerde wurde abgewiesen, die Jagdkosten bleiben privat.



Keine Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen bei wohlhabendem Kundenkreis

 

Das Bundesgericht verweigerte einer Privatschule die Steuerbefreiung, obwohl sie als gemeinnütziger Verein eingetragen war. Die Steuerverwaltung prüfte das von den Eltern verlangte Schulgeld und stellte fest, dass es marktunüblich und nur für eine wohlhabende Minderheit erschwinglich war.

Für eine Steuerbefreiung aufgrund von Gemeinnützigkeit ist jedoch erforderlich, dass die Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit und uneigennützig erfolgt. Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung der Steuerverwaltung, und die Schule muss Steuern zahlen. (Quelle: 9C_234/2024 vom 12.8.24)

 


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