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Wichtige Neuerung für Arbeitgeber mit französischen Grenzgängern

  • vor 36 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit


Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Bescheinigungspflicht: Arbeitgeber müssen jährlich die Home-Office-Tage und Dienstreisetage von französischen Grenzgängern melden. Um eine nachträgliche, aufwändige Erfassung zu vermeiden, sollten betroffene Mitarbeitende ab sofort einen Kalender führen.


Arbeitstage sind dabei wie folgt zu erfassen:

▪️ Home-Office-Tage in Frankreich

▪️ Geschäftsreisen in Frankreich

▪️ Geschäftsreisen in Drittstaaten

▪️ Nichtrückkehrtage, d.h. keine Rückkehr an den Wohnsitz in Frankreich.


Grenzgänger dürfen künftig höchstens 40% ihrer Arbeitstage im Home-Office oder auf Dienstreisen verbringen. Zusätzlich sind Dienstreisen ins Ausland auf maximal 10 Tage pro Jahr begrenzt. Sobald eine dieser Schwellen überschritten wird, ist der Schweizer Arbeitgeber verpflichtet, rückwirkend Schweizer Quellensteuer abzuführen.

Für Arbeitgeber entstehen dadurch verschiedene Risiken: Zum einen erhöht sich der administrative Aufwand erheblich. Zum anderen kann die nachträgliche Rückforderung der Quellensteuer bei Mitarbeitenden schwierig oder sogar unmöglich sein, insbesondere, wenn diese das Unternehmen bereits verlassen haben. Zudem trägt der Arbeitgeber das finanzielle Risiko, da er in diesem Zusammenhang als Steuerschuldner gilt.

 


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